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Erweitertes Förderprogramm
Am 30. März 2020 hat der Kantonsrat die Vorlage 5583 betreffend eines Rahmenkredits 2020-2023 für Subventionen gestützt auf § 16 des Energiegesetzes bewilligt. Nach Ablauf der ungenutzten Referendumsfrist im Juni 2020 ermöglicht dies den Ausbau des kantonalen Förderprogramms Energie.
Unter anderem ist ab 1. Juli 2020 die Förderung des Ersatzes von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Wärmepumpen vorgesehen. Weiterhin finanziell unterstützt werden energetische Verbesserungen an der Gebäudehülle und Ersatzneubauten sowie Beratungen.
Weitere Informationen finden Sie auf: zh.ch/energiefoerderung.