Leuchtstofflampen-Verbot

 

Das Leuchtstofflampen-Verbot beschleunigt den Umstieg auf LED-Leuchtmittel

Das Verbot von Leuchtstofflampen muss nicht beunruhigen, denn es gibt mit den quecksilberfreien LED-Leuchtmitteln gute, energieeffiziente und schadstofffreie Alternativen. In diesem Artikel lesen Sie, weshalb Non-LED-Leuchtmittel bereits in einem Jahr verboten sind und welche 3 Möglichkeiten Sie für den Ersatz haben.

Weshalb kommt das Verbot schneller als gedacht?

Weil die Leuchtstofflampen nicht nur zu viel Energie verbrauchen, sondern auch Quecksilber enthalten.
Was die Beleuchtungsbranche «Ausphasung» nennt, ist nichts anderes als ein schrittweises Verkaufsverbot von Leuchtmitteln auf Grund strengerer Richtlinien. Dieser Ausphasungs-Fahrplan hat nun mit der RoHS Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment) zusätzlich Fahrt aufgenommen. Sie verbietet – bis auf wenige Ausnahmen – aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes, die Verwendung von Quecksilber in den Leuchtmitteln.
Somit ist die fehlende Energieeffizienz von alten Leuchtmitteln nicht mehr das alleinige Argument für einen Wechsel auf die umweltfreundlichere und effizientere LED-Lampe.
Eine LED-Lampe verbraucht bis zu 10-mal weniger Strom als ein herkömmliches Leuchtmittel: Im 2021 wurde in ganz Europa eine neue Energieetikettierung auch für Lampen sowie verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz eingeführt. So schreibt die Ökodesign-Anforderung vor, wieviel Energie ein Leuchtmittel verbrauchen darf und dass die verwendeten Materialien umweltgerecht, getrennt entsorgt werden müssen. Letzteres ist nur möglich, wenn dies bereits in der Gestaltung einer Leuchte berücksichtigt wird. Diese Anforderungen erfüllen die alten Leuchtmittel nicht und zwingen uns auf die quecksilberfreien und energieeffizienten LED-Leuchtmittel umzusteigen.

Welche Leuchtmittel sind ab wann verboten?

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«Für alle gebräuchlichen und nicht mehr erlaubten Lampen gibt es eine breite Palette von alternativen LED-Leuchtmitteln!»

Was bedeutet das Verbot? Welchen Ersatz gibt es?

Variante 1: Sie ersetzen das Leuchtmittel (Retrofit)
Die erste Möglichkeit, Sie nehmen die Leuchtstofflampe aus der Fassung und ersetzen sie durch eine in Länge und Durchmesser passende LED-Röhre. Dieser Ersatz ist kostengünstig und mit geringem Aufwand zu realisieren. Vorausgesetzt das vorhandene Vorschaltgerät ist mit der neuen LED-Röhre kompatibel. Auch die Lichtverteilung muss passen. Denn die LED-Leuchtmittel strahlen nur in eine Richtung. Je nach Raumsituation führt das dazu, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht mehr erfüllt sind.
Fazit: Sind keine Anpassungen an die Elektrotechnik erforderlich und die veränderte Lichtverteilung ist im besten Fall sogar von Vorteil, dann ist dies die schnellste und wirtschaftlichste Lösung.

Variante 2: Sie ersetzen die komplette Leuchte
Die zweite Möglichkeit ist, nicht nur das Leuchtmittel, sondern die komplette Leuchte zu ersetzen. Weil Sie mit diesem 1:1 Ersatz alles erneuern, können Sie von vielen Vorteilen profitieren.
Denn neue LED-Leuchten punkten nicht nur in Sachen Umweltschutz:

  • Langlebigkeit (25 Jahre Betriebszeit!)
  • Energieeffizienz (min. 50% weniger Stromverbrauch)
  • Nachhaltigkeit (getrennte Materialentsorgung möglich)

Auch das Resultat kann sich sehen lassen:

  • liefern die perfekte Lichtverteilung
  • bieten mehr Komfort und Sicherheit, zum Beispiel durch integrierte Bewegungssensoren

Weil ein solcher 1:1 Ersatz die Fachperson ausführt, ist er mit höheren Kosten verbunden. Oft können jedoch bestehende Montagepunkte, Einbauöffnungen und Leitungsauslässe der bisherigen Beleuchtung genutzt werden. Eine Umrüstung ist in der Regel in wenigen Stunden mit nur kurzen Betriebsunterbrechungen erledigt. Dafür haben Sie neueste Technologien im Einsatz und Sie profitieren von einer signifikant verbesserten Lichtqualität.

Variante 3: Bestehende Leuchte umbauen
Die dritte Möglichkeit, in welcher wir grosses Potential sehen, wird oft vergessen. Während Sie die «Innereien» einer Leuchte umbauen, bleibt das Gehäuse und der Reflektor bestehen. Somit kann die bestehende Installation weitestgehend weiter genutzt und sowohl die Umwelt als auch die finanziellen Ressourcen geschont werden.
Kontaktieren Sie das Fachgeschäft oder den Leuchtenhersteller. Einige Leuchten-Lieferant*innen bieten Umrüstungssätze an oder bauen zum Beispiel das Designerstück in ihren Werkstätten um. Wir als Schweizer Lichtgesellschaft haben da schon sehr kreative Lösungen angetroffen. So wurden zum Beispiel in einer Turnhalle die bestehenden Deckenleuchten mit dem standardisierten Raster weiter genutzt und die neuen LED-Leuchtmittel mittels Magneten in die bestehenden Fassungen montiert. Eine sehr nachhaltige und effiziente Lösung!

Gibt es Non-LED-Leuchtmittel, die weiterhin erlaubt sind?

Ja, für gewisse Speziallampen gibt es heute noch keine LED-Alternative. Zum Beispiel bei radiologisch-medizinischen Einrichtungen, Notfall- oder Militäreinrichtungen. Daher sind diese Leuchtmittel weiterhin erlaubt und erhältlich.
Mit diesen neuen Regelungen profitieren die Konsument*innen von den vielen Vorteilen einer LED-Beleuchtung. Handeln Sie deshalb jetzt, nicht nur der Umwelt zuliebe, und ersetzen Sie Ihre alten Leuchtmittel durch LED-Lampen.

Das Programm «energylight»

Mit der richtigen Kombination von LED, Sensorik und Tageslicht lässt sich noch mehr Strom sparen. Die Schweizer Lichtgesellschaft SLG hilft zusammen mit ihren Partner*innen beim Sparen von 3.5 TWh pro Jahr. Lesen Sie auf energylight.ch mehr über die bessere Nutzung des Tageslichtes, das Sparpotential bei einer optimierten Inbetriebnahme von Beleuchtungsanlagen oder den Einsatz von Sensoren.

Autorenschaft: Stefan Gasser / Nadine Müller, Schweizer Lichtgesellschaft SLG