Klimaschutz im Kanton Zürich

 

Eine parlamentarische Initiative im Kantonsrat sah vor, die Kantonsverfassung dahingehend zu ergänzen, dass dem Kanton und den Gemeinden der verbindliche Auftrag erteilt wird, sich aktiv gegen den Klimawandel und dessen Auswirkungen einzusetzen. Das Stimmvolk hiess die Verfassungsänderung am 15. Mai 2022 mit einer grossen Mehrheit von 67.1 % gut, bei einer durchschnittlichen Stimmbeteiligung von 45.4 %. Art. 102a besteht aus drei Absätzen. Abs. 1 erteilt dem Kanton und den Gemeinden den Auftrag, sich für die Begrenzung des Klimawandels und von dessen Auswirkungen einzusetzen, und zwar im Einklang mit den Zielen des Bundes und mit internationalen Abkommen wie demjenigen von Paris. Abs. 2 nennt die Handlungsfelder, in denen Kanton und Gemeinden Massnahmen ergreifen sollen. Abs. 3 schafft Kanton und Gemeinden die Grundlage, für den Klimaschutz geeignete Technologien, Materialien und Prozesse zu fördern.

Wenige Monate zuvor hat der Regierungsrat bereits seine langfristige Klimastrategie veröffentlicht. Darin ist als Hauptziel die Treibhausgasneutralität formuliert: Netto-Null angestrebt 2040, spätestens 2050. Als Zwischenziel will der Regierungsrat bis 2030 die Emissionen auf Kantonsgebiet im Vergleich zu 1990 bereits halbieren. Konkrete Ziele, inklusive Zwischenziele, sind auch für die einzelnen Sektoren enthalten, also Verkehr, Gebäude, Industrie/Gewerbe, Land-/Waldwirtschaft, Abfall-/Abwasserbehandlung.

Die angestrebte Dekarbonisierung des Kantons Zürich stellt nicht nur eine grosse Herausforderung dar, sondern sie bietet auch Chancen für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort. Die verstärkte Nachfrage nach fortschrittlicher Infrastruktur im Kanton Zürich kann als Nährboden für Innovationen dienen und ermöglicht in der Folge die Entwicklung von Produkten mit Chancen auf den wachsenden Märkten für grüne Technologien.