Übersicht 'Grossverbraucher'

Energiegesetz

Das Energiegesetz des Kantons Zürich bezweckt unter anderem die Steigerung der Energieeffizienz. Der Begriff "Energie-Grossverbraucher", kurz Grossverbraucher, stammt aus dem Energiegesetz des Kantons Zürich (§13a) und ist wie folgt definiert:

Unternehmen mit einem Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh oder einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0.5 GWh pro Jahr im Kanton Zürich sind Energie-Grossverbraucher. Dazu zählen auch Firmen mit mehreren Filialbetrieben. Erfüllt auch Ihr Unternehmen (oder Ihre Unternehmensgruppe) diese Kriterien so sind Sie gemäss Energiegesetz verpflichtet Ihre Effizienzziele festzulegen

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Sie haben als 'Grossverbraucher gemäss Energiegesetz' zwei Möglichkeiten:

  1. Möglichkeit: Sie schliessen mit der Baudirektion des Kantons Zürich einzeln oder zusammen mit einer Unternehmergruppe eine Zielvereinbarung über die zukünftige Energieeffizienz ab.
  2. Möglichkeit: Sie erstellen eine Verbrauchsanalyse mit einem Massnahmenkatalog.

Wenn Sie sich für eine Zielvereinbarung entschieden haben, dann wählen Sie selber, mit welchen Massnahmen Sie die gesetzten Ziele erreichen wollen. Eine flexible und autonome Vorgehensweise hat viele Vorteile. Die Verantwortung liegt bei Ihnen. Bei Bedarf können Sie einen von unseren Experten (Beraterliste) kontaktieren.

Weitere Informationen beim AWEL

Weitere gesetzliche Informationen zu Energie-Grossverbrauchern finden Sie direkt auf der Grossverbraucher-Webseite des AWEL Abteilung Energie. Dies ist die zuständige Abteilung des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft in der Baudirektion des Kantons Zürich.

Geändert: 31.08.11 / Forum-Energie-Zürich, Tel: +41 (0)44 305 93 70